Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder-Pflicht
Rauchwarnmelder retten Leben und sind seit dem 31.12.2016 auch in Nordrhein-Westfalen Pflicht.
Rechtliche Grundlage
§49 (7) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
Wir übernehmen für Sie die Montage ihrer Rauchmelder gemäß DIN 14676.
Gerne beraten wir Sie telefonisch oder vor Ort.
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